Der Konsum illegaler Drogen allein ist rein rechtlich nicht strafbar. Alle Tätigkeiten rund um den Konsum sind jedoch strafbar, so z.B. der Besitz, Anbau, Herstellung, Erwerb, Handel und die Verabreichung.
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Die folgenden Nachweiszeiten sind lediglich Orientierungswerte, da sie von vielen Faktoren beeinflusst werden. Die Wirkungsdauer, beziehungsweise die Abbauzeit, hängt beispielsweise sowohl von der Häufigkeit des Konsums, als auch von der Menge und der Qualität der Drogen ab.
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Hier habt ihr die Möglichkeit Euer Wissen über Drogen zu prüfen, Euer eigenes Konsumverhalten zu hinterfragen und Eure Persönlichkeit zu testen.
Wir haben ein paar fachliche, gute und interessante Homepages zusammen gestellt auf die wir Euch verlinken.
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