Tilidin
Wirkung:
Die Wirkung von Tilidin ist schmerzstillend, euphorisierend und enthemmend. Nach 10 bis 15 Minuten tritt die Wirkung von Tilidin ein und hält ca. 4 bis 6 Stunden an.
Der Stoff setzt das Schmerzempfinden herab, in dem er auf das zentrale Nervensystem (Rückenmark und Gehirn) wirkt und dort die Weiterleitung von Schmerzsignalen an das Gehirn hemmt. Durch die enthemmende und euphorisierende Wirkung werden Angst- du Konfliktgefühle unterdrückt. Dies bedeutet, dass die Risiko- und Gewaltbereitschaft wächst.
Bereits bei einer Einnahme von 25 bis 50 mg treten die euphorisierenden Effekte auf.
Naloxon als Neutralisator wird erst bei deutliche höheren Dosierungen wirksam. Daher gibt es keinen sicheren Schutz gegen Missbrauch.
Nebenwirkungen (ähnlich wie bei anderen Opioiden)
Bekannte Nebenwirkungen sind:
- Beeinträchtigung des Wahrnehmungs- und Urteilsvermögens
- Fahruntüchtigkeit
- Übelkeit und Erbrechen
- Kreislaufstörungen
Wechselwirkung:
Naloxon neutralisiert die Wirkung von Tilidin, wenn das Medikamenten (Naloxon) in hohen Dosierungen eingenommen wird. Naloxon soll so den Missbrauch verhindern.
Überdosis:
In Kombination mit Alkohol kann es zu einem lebensgefährlichen Atemstillstand kommen.
Weiterhin besteht bei dauerhaftem missbräuchlichem Konsum die Gefahr der körperlichen und psychischen Abhängigkeit. Dies geht einher mit starken psychischen Veränderungen, wie Depressionen und Wahnideen.
Statistische Angaben:
Die einzige Datenquelle, die Rückschlüsse auf den Missbrauch von Tilidin zulässt sind derzeit die Angaben zu den Rezeptfälschungen. Im Jahr 2007 gab es ca. 2480 Rezeptfälschungen bezogen auf tilidinhaltige Medikamente. Das sind umgerechnet 420 Fälschungen mehr als im Vorjahr. (Quelle: Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin)
Fachleute schätzen den Tilidinmissbrauch bei männlichen Jugendlichen mit türkischem oder arabischem Migrationshintergrund als besonders hoch ein. Der Konsum von Drogen ist im islamischen Glauben streng verboten. Tilidin wird als Medikament betrachtet und genießt daher eine größere Akzeptanz.
Gesetzgebung:
In Anlage 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) wird festgelegt, dass Tilidin ein verkehrsfähiges und verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel ist. Das bedeutet: der Umgang ohne Verschreibung ist grundsätzlich strafbar.
Kombinationspräparate mit Naloxon unterliegen allerdings nur der einfachen Rezeptpflicht und nicht der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Somit ist der Besitz solcher tilidinhaltiger Medikamente nicht strafbar, sondern lediglich der illegale Verkauf oder Erwerb, z. B. über Rezeptfälschungen, die als Delikt der Urkundenfälschung nach § 267 des Strafgesetzbuches verfolgt werden.
Fazit:
Tilidin ist nicht "nur" ein Medikament. Es handelt sich um ein Betäubungsmittel mit all den beschriebenen Risiken und Begleiterscheinungen.