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Infos Rechtliche Grundlagen

Infos zur Polizeikontrolle und daraus resultierende Folgen

Rechtliche Grundlagen zur Polizeikontrolle, Hausdurchsuchung und daraus folgenden Drogenscreenings

Polizeikontrollen
Die meisten Polizeikontrollen sind Schleierfahndungen, also verdachtsunabhängige Kontrollen (auch außerhalb von Durchgangsstraßen, in Zügen und auf Bahnhöfen). Hierbei ist die Polizei befugt eine Person oder deren Auto ohne wirklichen Verdacht zu durchsuchen (körperliche Untersuchungen bei Frauen sind nur durch Polizistinnen oder durch einen Arzt/Ärztin erlaubt). Du solltest dich bei einer Polizeikontrolle immer ausweisen können und die Nerven und Ruhe bewahren. Ebenso werden u.a. Zivilbeamte zur Aufdeckung von Straftaten nach dem BtMG eingesetzt!

Polizeischild

Verkehrskontrollen
Nach §36 Abs. 5 StVo kann die Polizei jederzeit, überall, ereignisunabhängig und bei jedem Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr eine Verkehrskontrolle durchführen. 
Die Polizei kann dich auffordern, freiwillig einen Alkohol- oder Drogenschnelltest durchzuführen. Weigerst du dich dagegen, kann die Polizei in begründeten Fällen wie z.B. auffällige Fahrweise oder erweiterte Pupillen, gegen deinen Willen einen Bluttest durchführen lassen. Dieser muss i.d.R. von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet werden. 
Ein Schnelltest oder eine Blutuntersuchung bei Beifahrern darf i.d.R. ohne weitere Gründe (z.B. Drogenbesitz) nicht durchgeführt werden, da durch den alleinigen Drogenkonsum theoretisch noch keine Straftat vorliegt.

Was passiert im Falle einer Festnahme? 
Die Polizei kann dich dann festnehmen, wenn sie dich auf frischer Tat ertappt oder du keine Ausweispapiere bei dir hast. Dann wirst du dem Ermittlungsrichter vorgeführt, was spätestens bis zum Ende des folgenden Tages passiert sein muss. Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder du bleibst nicht weiter inhaftiert oder du musst in Untersuchungshaft, da die Möglichkeit besteht, dass du fliehst, versuchst deine Tat zu vertuschen (Verdunkelung) oder eine weitere Straftat begehst. In diesem Fall hättest du dann das Recht auf die Verständigung einer Vertrauensperson.

Hausdurchsuchung 
Im Falle eines Verdachts oder Gefahr im Verzug kann eine Hausdurchsuchung auch durchaus ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl durchgeführt werden.
In dieser Situation hast du allerdings das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren, einen Zeugen hinzuzuholen, dich nicht an der Durchsuchung zu beteiligen oder auf dein Recht zu bestehen, bei der Durchsuchung jedes Raumes dabei zu sein, ein Protokoll über deine beschlagnahmten Sachen zu verlangen, Name und Dienstnummer notieren zu lassen und von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und nichts unterschreiben.

Während einer Hausdurchsuchung kann die Polizei alles, was als Beweismittel dienen könnte beschlagnahmen. Gegenstände, die jedoch nicht als Beweismittel verwendet werden können, kannst du zurückfordern. Hierbei gibt es jedoch auch beschlagnahmungsfreie Gegenstände, wie Anwaltsunterlagen und Unterlagen der Drogenberatungsstelle.

Vergiss nicht, dass die Polizei auch manchmal Drogenhunde bei einer Hausdurchsuchung dabei hat, die kleinste Rückstände im Teppichboden oder auf dem Sofa finden können.

Überwachung durch Kameras

Überwachung
Jeder Bürger in Deutschland kann - bei Vorliegen bestimmter Bedingungen - telefonisch abgehört, beziehungsweise videotechnisch überwacht werden.

Drogenscreening
Die am häufigsten angewendeten Methoden für ein Drogenscreening sind Blutproben und Urinproben, wobei die erstgenannte von einem Arzt durchgeführt werden muss. Auch eine Haaranalyse darf nur von einem Arzt zur Auswertung eingeschickt werden. Hierbei sind jedoch die zeitlichen Nachweisgrenzen je nach Testverfahren und Substanz unterschiedlich. Über die ungefähren Nachweisgrenzen der Substanzen könnt ihr Euch hier auf unserer Homepage informieren.

 

 

Wichtiger Hinweis

Dies sind allgemeine Informationen, die jedoch nicht als Rechtsberatung gesehen werden können. Rechtliche Fragen in Zusammenhang mit Drogen kann nur ein Rechtsanwalt beantworten.
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